22. Juni 2026, 17:24

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Jagd

Fuchsjagd: Berner Regierung will Evidenz nicht prüfen

Der Berner Regierungsrat hat eine parteiübergreifend getragene Motion abgelehnt, die in einem begrenzten Gebiet wissenschaftlich erproben wollte, welche Folgen ein Verzicht auf die Fuchsjagd hätte.

Redaktion Wild beim Wild — 20. Mai 2026

Eingereicht wurde der Vorstoss am 3. Dezember 2025 von GLP-Grossrat Casimir von Arx, mitgetragen von Vertreterinnen und Vertretern aus SP, SVP, Grünen, EVP und FDP.

Gefordert wurde ein zeitlich befristeter, wissenschaftlich begleiteter Feldversuch: In einem geeigneten Gebiet sollte untersucht werden, wie sich ein vollständiger oder teilweiser Verzicht auf die Bejagung des Rotfuchses auf Fuchsbestand, Wildtiergesundheit, öffentliche Gesundheit, Artenvielfalt und Landwirtschaft auswirkt.

Der Anlass ist beträchtlich. In der Schweiz werden gemäss eidgenössischer Jagdstatistik üblicherweise zwischen 15’000 und 25’000 Rotfüchse pro Jahr geschossen, im Kanton Bern sind es zwischen 2’000 und 3’500 Tiere. Wie die «Berner Zeitung» Ende Oktober 2025 berichtete, landet der grösste Teil der rund 3’000 erlegten Berner Füchse anschliessend im Abfall.

Die treibende Kraft hinter dem Anliegen ist der Jurist Pascal Wolf, der in mehr als zwölf Kantonen ähnliche Vorstösse, welche sich hauptsächlich auf die Hinterfragung der wissenschaftlichen Notwendigkeit der Fuchsjagd konzentrieren, initiierte. Behörden wiesen diese bislang oft ab, zuletzt die zuständige Luzerner Kommission, deren Vorgehen wildbeimwild.com kritisch nachgezeichnet hat. Wolfs Engagement und die fachlichen Hintergründe sind ebenfalls ausführlich dokumentiert.

Die Begründung des Regierungsrats

Der Regierungsrat beantragt mit Beschluss vom 6. Mai 2026 die Ablehnung. Seine Argumentation stützt sich nicht auf Daten, sondern auf die Systematik des Jagdrechts: Der Rotfuchs sei nach dem eidgenössischen Jagdgesetz eine jagdbare Wildtierart, sein Bestand sei im ganzen Kanton verbreitet und in keiner Weise bedroht. Einschränkungen der Bejagung liessen sich primär mit Artenschutz begründen, der hier nicht greife. Deshalb bestehe keine Notwendigkeit, die Wirkung eines Verzichts auf die Fuchsjagd wissenschaftlich zu untersuchen.

Bemerkenswert ist eine Passage, die der Regierungsrat selbst formuliert: Da nicht bedrohte Arten durch die Hobby-Jagd genutzt werden dürften, sei die Hobby-Jagd «faktisch ein Selbstzweck» und müsse keinen expliziten Regulationsauftrag erfüllen. Damit bestätigt die Regierung ausgerechnet jenen Punkt, den die Hobby-Jagd in der Öffentlichkeit gewöhnlich bestreitet.

Der Kernwiderspruch

Genau hier liegt die Schwäche der Antwort. Die Motion fragte nicht, ob der Fuchs bedroht ist, sondern ob die Bejagung die ihr zugeschriebenen Zwecke überhaupt erfüllt. Diese Frage lässt der Regierungsrat unbeantwortet. Erstunterzeichner von Arx kritisiert denn auch öffentlich im Radio BeO, die Regierung gehe am eigentlichen Anliegen der Motion vorbei.

Die wissenschaftliche Ausgangslage ist dabei keineswegs offen. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Der Fuchsbandwurm lässt sich wirksam über Entwurmungsköder senken, während die Bejagung dafür als ungeeignet gilt. Fuchsbestände bleiben auch unter starkem Jagddruck stabil, weil Zuwanderung und höhere Reproduktion Verluste rasch ausgleichen. Den Rückgang seltener Arten führt die Forschung mehrheitlich auf Lebensraumverlust und intensive Landwirtschaft zurück, nicht auf den Beutegreifer Fuchs. Den Forschungsstand zum evidenzbasierten Fuchsmanagement hat wildbeimwild.com zusammengefasst.

Dass ein Verzicht praktikabel ist, zeigt der Blick über die Kantonsgrenze. Im Kanton Genf ist die Jagd für Privatpersonen seit 1974 verboten, jährlich finden lediglich bis zu zwanzig behördliche Spezialabschüsse statt. Luxemburg schont den Fuchs seit 2015 ganzjährig. Auch innerhalb der Schweiz gibt es jagdfreie Räume: Im Schweizerischen Nationalpark ist jede Jagd seit der Gründung 1914 untersagt, der Fuchs wird dort wie alle anderen Arten vollständig geschont, und zahlreiche weitere Nationalparks in Europa handhaben es ebenso. Eine Bestandsexplosion, vermehrte Seuchen oder übermässige Schäden sind in keinem dieser Fälle eingetreten. Das oft gehörte Argument, das Genfer Modell sei nicht übertragbar, hält der Prüfung damit nicht stand. Mehr dazu im Dossier zur Selbstregulation von Wildpopulationen und im Beitrag über die Tierquälerei auf der Fuchsjagd.

Wenn die Jagd Krankheiten fördert

Besonders deutlich wird die Diskrepanz beim Gesundheitsargument der Hobby-Jagd. Die Tollwut wurde in der Schweiz mit Impfködern getilgt, nicht mit dem Gewehr. Beim Fuchsbandwurm zeigt eine vierjährige Untersuchung im Raum Nancy das Gegenteil des Erwarteten: Trotz massiv intensivierter nächtlicher Bejagung auf rund 700 Quadratkilometern, bei der die Strecke um 35 Prozent stieg, schrumpfte der Fuchsbestand nicht. Die Befallsrate mit dem Parasiten kletterte im Testgebiet von 40 auf 55 Prozent, während sie im Vergleichsgebiet stabil blieb. Die Studie trägt den bezeichnenden Titel «An inappropriate paradigm». Als wirksam gelten dagegen Entwurmungsköder, die im bayerischen Landkreis Starnberg das Infektionsrisiko um 97 bis 99 Prozent senkten.

Auch bei Zecken spricht die Evidenz gegen den Abschuss. In Gebieten mit hoher Aktivität von Beutegreifern wie Fuchs und Steinmarder tragen Nager deutlich weniger Zecken, und diese sind seltener infiziert. Wer den Mäusejäger Fuchs dezimiert, erhöht damit tendenziell das Risiko für Borreliose und FSME, deren Fallzahlen in der Schweiz zuletzt Höchststände erreichten. wildbeimwild.com hat aufgezeigt, wie Hobby-Jäger Krankheiten verbreiten und warum die Hobby-Jagd Krankheiten sogar fördert.

Die Brisanz ist hoch, denn die Schweiz ist beim Fuchsbandwurm ein europäischer Hotspot. Eine 2025 in «The Lancet Infectious Diseases» veröffentlichte Übersicht zählte für die Jahre 1997 bis 2023 europaweit 4’207 Fälle alveolärer Echinokokkose, rund 68 Prozent davon in Deutschland, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Pro Kopf liegt die Schweiz nach Litauen an zweiter Stelle. Ausgerechnet in dieser Lage auf eine nachweislich kontraproduktive Bejagung statt auf Entwurmung zu setzen, ist gesundheitspolitisch schwer zu begründen.

Patentkanton ohne Revierpflicht

Wichtig für die Einordnung: Bern ist einer von sechzehn Patentjagd-Kantonen. Wer ein Patent löst, darf im gesamten Kantonsgebiet jagen, ohne Verantwortung für ein bestimmtes Revier zu tragen. Die Vorstellung, die Hobby-Jägerschaft erfülle mit dem Fuchsabschuss eine flächendeckende Pflegeaufgabe, lässt sich aus diesem System nicht ableiten.

Wie es weitergeht

Mit der Ablehnung durch den Regierungsrat ist das Geschäft nicht erledigt. Über die Motion entscheidet nun der Grosse Rat, voraussichtlich in der Herbstsession 2026. Die parteiübergreifende Trägerschaft zeigt, dass der Rückhalt für eine faktenbasierte Überprüfung der Fuchsjagd auch ausserhalb klassischer Tierschutzkreise wächst.

Quellen

Mehr zum Thema Hobby-Jagd: In unserem Dossier zur Jagd bündeln wir Faktenchecks, Analysen und Hintergrundberichte.

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